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EINSTIMMUNG UND KONZEPT

Jetzt gibt sich das Volk “kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt” (Präambel) eine Neue Bundesverfassung, “die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen” (Artikel 146) werden wird. Mit der Neuen Verfassung wird das Volk in einem immerwährenden Prozeß zu seiner Zufriedenheit ALLE (Artikel 20) Fragen und Probleme bei Bedarf regeln können.

WIR  SIND  DAS VOLK !

... und wir werden uns von keiner Seite Vorschriften machen lassen. Wir werden alle Organisationen selbstbestimmt veranlassen. Die Urabstimmung über die neue Verfassung läuft solange, bis alle BürgerInnen Gelegenheit hatten, ihren Willen einzubringen.

Die Gültigkeit der Abstimmung braucht von keinem anderen Organ bestätigt zu werden.  Das Volk, die Mehrheit der BürgerInnen bestätigt durch Ihre Teilnahme an dieser Abstimmung, das Recht, sich in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung geben zu können. Das Volk schöpft das Recht neu und alle nachgeordneten Stellen, wie Parlamente, Regierung, Gerichte - einschließlich Verfassungsgericht (was eigentlich Grundgesetz-Gericht heißen müßte) - haben sich jeder Stellungnahme zu enthalten. Sie alle sind nur durch das Grundgesetz legitimiert. Hier geht es um eine Neue Verfassung, die “vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen” wird.

 Dieser Urprozeß ist allein Sache der BürgerInnen, natürlich auch der BürgerInnen, die als Repräsentanten in den Schaltstellen der Macht, die das Grundgesetz gewährt, tätig sind. Sie haben, wie jede/jeder EinzelbürgerIn eine Stimme. Jede Macht gegenüber dem laufenden Prozeß der Neubildung der Verfassung haben sie verloren, sie sind für die Neue Verfassung vom Volk noch nicht legitimiert, sich als Macht einzuschalten. Erst nachdem sich eine Mehrheit für die Neue Verfassung ausgesprochen hat und nach der Verkündigung der Neuen Verfassung, sind alle Repräsentanten wieder in ihre alten Rechte eingesetzt und sind jetzt auch von der Neuen Verfassung legitimiert.

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